Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkaufers erfolgen ausschlie?lich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen.
Der Vertrag ist verbindlich und unwiderruflich.
Er unterliegt keiner gesetzlichen Ausnahmeregelung, soweit er personlich auf einer Verbrauer-, Verkaufs- und/oder Fachveranstaltung geschlossen wurde, bei der der gewerbliche Charakter erkennbar ist.

§ 2 Preise / Zahlungsart / Verzug / Erfullungsort
1. Preisanderungen sind zulassig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Andern sich danach bis zur Lieferung die Lohne oder die Materialkosten, so ist der Verkaufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu andern. Der Kunde ist zum Ruckstritt nur berechtigt, wenn die Preiserhohung mehr als 5 % betragt.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in bar, per Vorkasse oder per Nachnahme zu leisten.
3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung zu entrichten. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerat der Kunde in Zahlungsverzug.
4. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfullungs- und Zahlungsort der Geschaftssitz des Verkaufers. Die gesetzlichen Regelungen uber die Gerichtsstande bleiben unberuhrt.

§ 3 Gewahrleistung und Haftung
1. Ist der Kauf-/Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkaufer nach Wahl des Kaufers Ersatz oder bessert nach. Der Verkaufer kann die vom Kaufer gewahlte Art der Nacherfullung verweigern, wenn sie nur mit unverhaltnisma?igen Kosten moglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berucksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfullung ohne erhebliche Nachteile fur den Kaufer zuruckgegriffen werden konnte. In diesem Fall beschrankt sich der Anspruch des Kaufers auf die andere Art der Nacherfullung; das Recht des Verkaufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes
2 zu verweigern, bleibt unberuhrt. 2. Liefert der Verkaufer zum Zwecke der Nacherfullung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kaufer Ruckgewahr der mangelhaften Sache verlangen.
3. Dem Verkaufer mussen offensichtliche Mangel spatestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstande sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkaufer bereit zu halten. Bei Versto? gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewahrleistungsanspruche gegenuber dem Verkaufer ausgeschlossen.
4. Schlagt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kaufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergutung oder Ruckgangigmachung des Vertrages verlangen.
5. Gewahrleistungsanspruche des Kaufers gegen den Verkaufer verjahren in zwei Jahren.
6. Schadensersatzanspruche sowohl gegen der Verkaufer als auch gegen seine gesetzlichen Vertreter oder Erfullungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsatzlich oder grob fahrlassig verursacht wurde.
7. Schaden die durch unsachgema?e oder vertragswidrige Ma?nahmen des Kaufers, wie Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begrunden keinen Anspruch gegen den Verkaufer. Die Unsachgema?heit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
8. Die dem Vertrag zugrundeliegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich ausschlie?lich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die ausgelieferten Artikel bleiben bis zur vollstandigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkaufers. Erst mit Bezahlung des vollstandigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres auf den Kaufer uber.
2. Uber Zwangsvollstreckungsma?nahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kaufer den Verkaufer unverzuglich unter Ubergabe der fur eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch fur Beeintrachtigungen sonstiger Art. Unabhangig davon hat der Kaufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

§ 5 Lieferung
1. Ist ein Gerat nicht vorratig, erfolgt die Lieferung des bestellten Gerates nach Moglichkeit zu dem vereinbarten Termin. Falls der Verkaufer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Kaufer eine dreiwochige Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kaufer oder im Falle kalenderma?ig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf - zu gewahren. Liefert der Verkaufer bis zum Tage der gesetzten Nachliefererfullungsfrist nicht, hat der Kaufer das Recht, vom Vertrag zuruckzutreten. Samtliche Sendungen, einschlie?lich etwaiger Rucksendungen, gehen zu Lasten des Kaufers. Ausgenommen sind Rucksendungen infolge eines begrundenden Anspruchs wegen der Mangelhaftigkeit des gelieferten Kaufgegenstandes (§ 3 der Allgemeinen Geschaftsbedingungen).

§ 6 Rucksendung
Au?erhalb vorgenannter Bedingungen konnen keine Rucksendungen angenommen werden und werden auf Kosten des Kaufers retourniert.

§ 7 Nichterfullung
Bei Nichterfullung des Vertrages steht dem Verkaufer ohne Nachweispflicht ein Schadensersatz von 25 % des Vertragswertes zuzuglich eventuell entstandener Transportkosten zu, sofern er der Vertragsauflosung zustimmt. Stimmt der Verkaufer der Auflosung nicht zu, bleibt der Vertrag mit allen weiter bestehenden Kosten bestehen. Dem Kaufer bleibt ausdrucklich nachgelassen, nachzuweisen, dass dem Kaufer ein Schaden oder eine Minderung uberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale, entstanden ist.

§ 8 Sicherheit
Der Vertragsgegenstand wurde/wird nach aktuellen Sicherheitsnormen und Vorschriften produziert. Die Betriebsanleitung ist vor Benutzung zu lesen. Folgen von Nichtbeachtung der Anleitung oder von medizinisch allgemein bekannten Gegenindikationen werden nicht verantwortet und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§ 9 Anzuwendendes Recht
Fur diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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