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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der
Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Verkaufers erfolgen ausschlie?lich aufgrund
der nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen.
Der Vertrag
ist verbindlich und unwiderruflich.
Er unterliegt
keiner gesetzlichen Ausnahmeregelung, soweit er personlich auf einer Verbrauer-,
Verkaufs- und/oder Fachveranstaltung geschlossen wurde, bei der der gewerbliche
Charakter erkennbar ist.
§ 2 Preise / Zahlungsart
/ Verzug / Erfullungsort
1. Preisanderungen
sind zulassig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin
mehr als vier Monate liegen. Andern sich danach bis zur Lieferung die
Lohne oder die Materialkosten, so ist der Verkaufer berechtigt, den Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen
zu andern. Der Kunde ist zum Ruckstritt nur berechtigt, wenn die Preiserhohung
mehr als 5 % betragt.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in bar, per Vorkasse
oder per Nachnahme zu leisten.
3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung zu entrichten.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerat der Kunde in Zahlungsverzug.
4. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfullungs-
und Zahlungsort der Geschaftssitz des Verkaufers. Die gesetzlichen Regelungen
uber die Gerichtsstande bleiben unberuhrt.
§ 3 Gewahrleistung
und Haftung
1. Ist der
Kauf-/Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkaufer nach Wahl
des Kaufers Ersatz oder bessert nach. Der Verkaufer kann die vom Kaufer
gewahlte Art der Nacherfullung verweigern, wenn sie nur mit unverhaltnisma?igen
Kosten moglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem
Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berucksichtigen, ob
auf die andere Art der Nacherfullung ohne erhebliche Nachteile fur den
Kaufer zuruckgegriffen werden konnte. In diesem Fall beschrankt sich der
Anspruch des Kaufers auf die andere Art der Nacherfullung; das Recht des
Verkaufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes
2 zu verweigern,
bleibt unberuhrt. 2. Liefert der Verkaufer zum Zwecke der Nacherfullung
eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kaufer Ruckgewahr der mangelhaften
Sache verlangen.
3. Dem Verkaufer mussen offensichtliche Mangel spatestens innerhalb von
zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften
Liefergegenstande sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkaufer
bereit zu halten. Bei Versto? gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind
Gewahrleistungsanspruche gegenuber dem Verkaufer ausgeschlossen.
4. Schlagt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Kaufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergutung
oder Ruckgangigmachung des Vertrages verlangen.
5. Gewahrleistungsanspruche des Kaufers gegen den Verkaufer verjahren
in zwei Jahren.
6. Schadensersatzanspruche sowohl gegen der Verkaufer als auch gegen seine
gesetzlichen Vertreter oder Erfullungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht vorsatzlich oder grob fahrlassig verursacht wurde.
7. Schaden die durch unsachgema?e oder vertragswidrige Ma?nahmen des Kaufers,
wie Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen
werden, begrunden keinen Anspruch gegen den Verkaufer. Die Unsachgema?heit
und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des
Herstellers.
8. Die dem Vertrag zugrundeliegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt
sich ausschlie?lich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die ausgelieferten
Artikel bleiben bis zur vollstandigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum
der Verkaufers. Erst mit Bezahlung des vollstandigen Kaufpreises geht
das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres auf den Kaufer uber.
2. Uber Zwangsvollstreckungsma?nahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat
der Kaufer den Verkaufer unverzuglich unter Ubergabe der fur eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch fur Beeintrachtigungen
sonstiger Art. Unabhangig davon hat der Kaufer bereits im Vorhinein die
Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
§ 5 Lieferung
1. Ist ein
Gerat nicht vorratig, erfolgt die Lieferung des bestellten Gerates nach
Moglichkeit zu dem vereinbarten Termin. Falls der Verkaufer die vereinbarte
Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Kaufer eine dreiwochige Nachlieferfrist
- beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch
den Kaufer oder im Falle kalenderma?ig bestimmter Lieferfristen mit deren
Ablauf - zu gewahren. Liefert der Verkaufer bis zum Tage der gesetzten
Nachliefererfullungsfrist nicht, hat der Kaufer das Recht, vom Vertrag
zuruckzutreten. Samtliche Sendungen, einschlie?lich etwaiger Rucksendungen,
gehen zu Lasten des Kaufers. Ausgenommen sind Rucksendungen infolge eines
begrundenden Anspruchs wegen der Mangelhaftigkeit des gelieferten Kaufgegenstandes
(§ 3 der Allgemeinen Geschaftsbedingungen).
§ 6 Rucksendung
Au?erhalb
vorgenannter Bedingungen konnen keine Rucksendungen angenommen werden
und werden auf Kosten des Kaufers retourniert.
§ 7 Nichterfullung
Bei Nichterfullung
des Vertrages steht dem Verkaufer ohne Nachweispflicht ein Schadensersatz
von 25 % des Vertragswertes zuzuglich eventuell entstandener Transportkosten
zu, sofern er der Vertragsauflosung zustimmt. Stimmt der Verkaufer der
Auflosung nicht zu, bleibt der Vertrag mit allen weiter bestehenden Kosten
bestehen. Dem Kaufer bleibt ausdrucklich nachgelassen, nachzuweisen, dass
dem Kaufer ein Schaden oder eine Minderung uberhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale, entstanden ist.
§ 8 Sicherheit
Der Vertragsgegenstand
wurde/wird nach aktuellen Sicherheitsnormen und Vorschriften produziert.
Die Betriebsanleitung ist vor Benutzung zu lesen. Folgen von Nichtbeachtung
der Anleitung oder von medizinisch allgemein bekannten Gegenindikationen
werden nicht verantwortet und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 9 Anzuwendendes
Recht
Fur diesen
Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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